Zur Einstufung des Behandlungsbedarfes werden Gebiss- und Kieferfehlentwicklungen in fünf Schweregrade – so genannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG 1-5) – unterteilt.
Unsere
Leistungen
Brackets die wir in
unserer Praxis anbieten
Kassen-Brackets
- Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten vollständig.
- Keine Zuzahlung nötig
- silberfarben, glänzend und dadurch etwas auffälliger als die Mini-Brackets mit Rhodium-Beschichtung der Keramik-Brackets
- Der Draht muss mit kleinen Gummiringen oder Drahtligaturen am Bracket befestigt werden.
- Stuhlzeit ist höher als bei den selbstligierenden Mini-Brackets
- Mundhygiene erschwert
rhodinierte, selbstligierende Mini-Brackets
- leichtere Kräfte
- insgesamt eine geringe Belastung für die Zähne
- für das gleiche Ergebnis insgesamt weniger Behandlungstermine nötig (ohne die Behandlungsdauer zu verlängern)
- Rhodium ist in der Schmuckindustrie weit verbreitet
- verringerte Lichtreflexion und unauffälliges Aussehen durch die Rhodiumbeschichtung
- flaches Bracketprofil
- hoher Tragekomfort
selbstligierende Keramik-Brackets
- leichtere Kräfte
- insgesamt eine geringe Belastung für die Zähne
- für das gleiche Ergebnis insgesamt weniger Behandlungstermine nötig (ohne die Behandlungsdauer zu verlängern)
- Keramik-Brackets sind fast unsichtbar, die natürliche Zahnfarbe scheint durch
- erleichterte Zahnpflege durch zierliche Bracketform
- unauffällig und durch die abgerundete, glatte Form angenehm zu tragen
Kieferorthopädische
Indikationsgruppen (KIG)
KIG 1
→ leichte Zahnfehlstellung
→ z. Bsp. obere Schneidezähne ragen bis 3mm vor
→ Behandlung aus ästhetischen Gründen
KIG 2
→ leichte Zahnfehlst. die aus med. Gründen korrigiert werden sollte
→ obere Schneidezähne ragen 3-6mm vor od. Platzmangel/-bedarf bis 3mm
→ jedoch geringer Ausprägungsgrad, keine GKV Leistung
KIG 3
→ ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung
→ z. Bsp. offener Biss mit Abstand 2-4mm, od. beidseitiger Kreuzbiss
→ aus medizinischen Gründen ist Behandlung erforderlich
KIG 4
→ stark ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung
→ z. Bsp. Zahnunterzahl, Durchbruchsstörungen, Platzbedarf > 4mm
→ dringender Behandlungsbedarf
KIG 5
→ extrem stark ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung
→ z. Bsp. angeborener offener Biss, Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
→ unbedingter Behandlungsbedarf